Weil ein Gerichtsurteil der Bundesregierung unzureichende Bemühungen bei der Verbesserung der Luftqualität attestiert, zieht diese nun in die nächste Instanz.
Je nach Studie werden so 28.000 vorzeitige Tote durch Luftverschmutzung und Feinstaub angenommen
Es ist nachweisbar, dass Anwohner von Hauptverkehrsstraßen stärker belastet sind als die in Nebenstraßen
auch eAutos machen über Brems- und Reifenabrieb Feinstaub, das ist also nicht nur ein Verbrenner-Thema
Kamine, Holzöfen, Grillen und sonstige Verbrennungshobbys machen teilweise extreme Feinstaubbelastungen. Wenn die Nachbarn hier alle es sich im Winter schön warm kaminieren, dann riecht man es richtig ekelig
In Innenräumen kommen dann nochmal andere Quellen dazu - wenn man in der Bude raucht, ist eh alles egal. Gasöfen ohne Dunstabzugshaube sind auch erstaunlich schädlich.
Luftreiniger helfen nicht nur gegen Feinstaub aus der Außenluft, sondern auch den Pollenallergikern gegen ihre Allergie und halten Grippe, Corona & Co ab. Ikea hat günstige Geräte ab 30€ und das lohnt sich.
Stellt euch vor unsere Luft wäre zu rein
Das geht nicht! Man muss die gesetzlichen Grenzen so weit ausschöpfen wie es geht und im besten Fall der nächsten Regierung in die Schuhe schieben
Die pöhse Umwelthilfe! Immer klagen die, wenn der Staat eigene Gesetze bricht. Dabei wissen die ganz genau, dass das viele autoritätshörige Menschen aufregt.
Wirklich dermaßen unkonkret?
Das Gericht entscheidet nicht über die Ausgestaltung der Gesetzgebung, sondern nur darüber, ob [üb]ergeordnete Ziele mit den aktuellen Maßnahmen eingehalten werden können. Klingt logisch für mich.
ob untergeordnete Ziele mit den aktuellen Maßnahmen eingehalten werden können. Klingt logisch für mich.
So wie du es schreibst, ist es auch logisch. Es stand im Artikel halt genau umgekehrt.
Wenn ein Gericht sagt, du hast nicht genug getan, ist es eine Sache. Da hat das Gericht nur eine Feststellung getroffen.
Wenn ein Gericht aber sagt, du musst noch irgendwas tun, dann musst du das auch wirklich tun, und dazu muss das Gericht auch konkretisieren, was "irgendwas" ist, denn sonst ist das Urteil nicht erfüllbar. Und so wurde es ja oben dargestellt.