Vor wenigen Wochen soll Musiker Ferhan Sayili aufgrund eines Pabst-Bandshirts mit dem Aufdruck "Punch A Nazi" aus dem Heide Park Resort verwiesen worden sein. Angeblich, weil sich ein Mitarbeiter und Gäste angegriffen gefühlt haben sollen.
Wenn politische T-Shirts / Slogans verboten sind, dann fällt auch völlig neutral betrachtet dieses T-Shirt darunter. Egal welche politische Meinung man vertritt. Der Park hat lediglich sein Hausrecht durchgesetzt. Sehe hier keinen Skandal.
Nach mehreren millionen Toten und einem Europa in Schutt und Asche verbrochen durch Deutsche Faschisten haben sich unsere Nachkriegs-Vorfahren wohl wirklich Gedanken gemacht:
Zum Artikel 20 Absatz 4 im GG (Widerstandsrecht gegen Verfassungsfeinde)
"Sie sind das letzte Aufgebot zum Schutz der Verfassung. Wenn nichts anderes mehr hilft, drückt diese ihnen die Waffe des Widerstandsrechts in die Hand, um ihr eigenes Überleben zu sichern“, schreibt der Staatsrechtler Josef Isensee in seinem Aufsatz „Widerstandsrecht im Grundgesetz“ im 2013 erschienen „Handbuch Politische Gewalt“.
Gilt aber aus gutem Grund als letztes Mittel gegen Nazis und Verfassungsfeinde.
Wäre interessant zu wissen inwieweit textile Hinweise auf dieses Recht geschützt sind.
Interessanterweise ist der GG Artikel auch erst 1968 eingeführt worden. Direkt nach dem Krieg war wohl unabdingbarer Gehorsam gegenüber dem Staat immer noch erste Bürgerpflicht.
Wer hat denn hier was von konservativ geschrieben?
Die Aussage "Punch a Nazi" ist ja wohl auch unmissverständlich gegen Nazis und nicht gegen Konservative oder sonst wen gerichtet. Wenn sich jemand durch diesen Spruch angegriffen fühlt, liegt die Vermutung äußerst nahe, dass es sich dabei um einen Nazi handelt oder um eine Person, die mit Nazis sympathisiert oder diese schützt (also auch nur eine Umschreibung für einen Nazi).