BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig
BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig

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BGH erklärt Verwahrentgelt und Negativzins für teils unzulässig

Sogenannte Negativzinsen auf Bankguthaben sind zumindest bei Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kunden dürfen auf Rückzahlung hoffen.