Wenn die Klage durchgeht wird jeder Sicherheitsexperte es sich 2 mal überlegen ob er in Deutschland irgendeinem Unternehmen mitteilt das er eine Sicherheitslücke gefunden hat
In Aachen stellte man sich auf die Seite der Staatsanwaltschaft Köln, wo man davon ausgeht, dass die Dekompilierung einer Binärdatei "ein tiefes Verständnis über Programmiersprachen und Softwareentwicklung" voraussetzt, da man nur dann mit dem Ergebnis umgehen kann.
Und wer denken die klaut solche Daten? Garantiert nicht Klaus von um der Ecke der den Kiosk letztens mit überfallen hat.