Hier eine Ergänzung zu dem Artikel aus diesem Post.
Anscheinend ist den Autoren [der Presse, Anm. v. OP], die irgendwelche Defizite bei der Justiz beklagen, nicht ansatzweise klar, dass sie mit ihren Forderungen den Rechtsstaat beenden und die Bananenrepublik ausrufen. Das gilt auch für die in anderen Leitartikeln geäußerte Forderung, Lindemann schon deswegen als schuldig zu betrachten, weil mehrere Frauen über die Medien Vorwürfe erheben. Nach dem Motto: Wenn mehrere etwas sagen, dann muss was dran sein. Was für ein absurder Gedanke.
Die belastenden Berichte klingen zwar schrecklich, trotzdem erfüllen die Erzählungen keine Straftatbestände.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass etliche der Aussagen sich gar nicht auf eigenes Erleben beziehen. Vielmehr berichten Frauen über Dinge, die sie von Dritten gehört haben.
Hab den Rammstein fall jetzt nicht aktiv verfolgt, also weiß nur ungefähr worum es ging, aber dass er frei gesprochen wurde, weil die Zeugen nicht auftauchen ist mir neu. Von den Leuten die es verfolgt haben hatte ich eher den Eindruck, dass es mit Aussage gegen Aussage zum Freispruch kam.
Mit dem sehr wichtigen Unterschied zu einem "echten" Freispruch, dass die Ermittlungen jederzeit wieder aufgenommen werden können, wenn doch noch Beweise auftauchen; bei einem "echten" Freispruch ist das sehr viel schwieriger.
Es geht, aber nur unter sehr engen Bedingungen. Also vor allem Punkte 1-4; Punkt 5 ist sehr neu, sehr umstritten, und wird wahrscheinlich irgendwann vor dem BVerfG landen.
Es gab weder Beweise noch Zeugen, was erwartest du bitte? Dass er trotzdem verurteilt wird, weil die mediengemachte Meinung ihn als Täter sieht?`So funktioniert das in einem Rechtsstaat zum Glück nicht.
"... zweiter Klasse" ist aber eine Bewertung und damit eben nicht wertfrei.
Dass es einem Unterschied zwischen Freispruch und einer Verfahrenseinstellung gibt ist klar, aber der Unterschied ist nicht, dass zweiteres ein zweitklassiger Freispruch wäre.
Schönes Beispiel für mangelndes Rechtsverständnis.
Die Verfahrenseinstellung ist insofern "zweiter Klasse", dass der rechtliche Schutz davor, irgendwann in derselben Sache nochmal von der Justiz behelligt zu werden, geringer ist als bei einem Freispruch. Das ist keine Aussage über die tatsächliche Schuld oder Unschuld des Beschuldigten.
Angenommen ich erzähle der Staatsanwaltschaft, dass du ein Kinderblut-trinkender Superreptoloid bist. Die ermitteln dann, stellen aber das Verfahren später ein weil es keine Beweise gibt.
Findest du es gut wenn es dann alle über dich erzählen, dass du "nur einen Freispruch zweiter Klasse" bekommen hast - obwohl die Behauptung völlig an den Haaren herbei gezogen war?
So funktioniert es einfach nicht, und das ist gut so. Nicht für Rammstein, sondern für uns alle.
Findest du es gut wenn es dann alle über dich erzählen, dass du “nur einen Freispruch zweiter Klasse” bekommen hast - obwohl die Behauptung völlig an den Haaren herbei gezogen war?
Die Behauptung, dass ich von dem Vorwurf nie rechtskräftig freigesprochen wurde, ist nunmal technisch korrekt (das gilt übrigens auch, bevor irgendwer überhaupt diesen Vorwurf erhebt). Es ist einfach eine ziemliche Nicht-Aussage. Die Behauptung, dass ich ein Reptiloid wäre, wird ggf. im Rahmen eines Verfahrens wegen übler Nachrede vor Gericht geklärt. Ich bin zuversichtlich, dass mein Gegner hier keinen Wahrheitsbeweis erbringen kann. Er darf es allerdings versuchen - was er gar nicht erst dürfte, wenn ich rechtskräftig freigesprochen wäre (so verstehe ich jedenfalls §190).
Es ist tatsächlich weil sich noch nichtmal Opfer/Zeugen gemeldet haben. Bei Aussage gegen Aussage hätte die Staatsanwaltschaft es vermutlich auf einen Prozess ankommen lassen, hier steht aber Aussage (von Lindemann, dass er unschuldig ist) gegen keine Aussage (weil sich even niemand meldet) und außer Verfahren einstellen kann man da dann halt wirklich nicht viel machen.
Die Ermittlungen waren im Juni durch Anzeigen Dritter im Zusammenhang mit der Berichterstattung durch die Medien eingeleitet worden. Die darin geäußerten Angaben von Zeuginnen und Zeugen hätten sich nicht bestätigt, erklärte die Staatsanwaltschaft nun.
Mutmaßliche Geschädigte hätten sich nicht an die Ermittlungsbehörden, sondern an Journalisten gewandt, die sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hätten.